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Begleiteter Umgang

Gesetzliche Grundlage §18 Abs. 3 SGB VIII


Dieses Angebot wird für Kinder und Jugendliche bereitgestellt, die zur Wahrnehmung ihres gesetzlich verankerten rechts auf eine, die Entwicklung fördernde Kontinuität ihrer Beziehung zu beiden Elternteilen bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen, auch nach der Trennung von ihnen der Beratung bzw. Unterstützung bedürfen.

Das Angebot richtet sich ebenso an Eltern, andere Umgangsberechtigte und Personen, in deren Obhut sich das Kind /der Jugendliche befindet, und die einen Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung ihres Umgangsrechts haben.

Indikationen für einen Begleitetet Umgang können Belastungen im Verhältnis zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil, besondere Lebensumstände beim umgangsberechtigten Elternteil, wenn daraus Belastungen der Eltern-Kind-Beziehungen oder eine Gefährdung des Kindeswohls resultieren, Probleme bei der


Durchführung der Umgangskontakte und die Notwendigkeit der Kommunikationsüberwachung zur Verhinderung von Beeinflussungen, sein.

Der festgelegte Umgang wird durch eine Betreuungsperson begleitet, um einen konstruktiven Kontakt zwischen den Beteiligten zu ermöglichen. Für stattfindende Kontakte stehen Beratungsräume zur Verfügung.

Die persönlichen, sozialen, materiellen und infrastrukturellen Ressourcen werden berücksichtigt und genutzt, um einen bedürfnisgerechten Umgang zu ermöglichen. Durch die dauerhafte Begleitung durch eine Betreuungsperson ist der Schutz des Kindeswohls während des Begleiteten Umgangs gewährleistet.

Ausgehend von der systemischen Sichtweise und der individuellen Situation des Kindes / Jugendlichen legen wir Wert auf den Erhalt der gewachsenen Bindungen und Beziehungen zur Herkunftsfamilie.