Die persönlichen, sozialen, materiellen und infrastrukturellen Ressourcen werden berücksichtigt und genutzt, um einen bedürfnisgerechten Umgang zu ermöglichen. Durch die dauerhafte Begleitung durch eine Betreuungsperson ist der Schutz des Kindeswohls während des Begleiteten Umgangs gewährleistet.
Ausgehend von der systemischen Sichtweise und der individuellen Situation des Kindes / Jugendlichen legen wir Wert auf den Erhalt der gewachsenen Bindungen und Beziehungen zur Herkunftsfamilie.