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Einfacher begleiteter Umgang
Gesetzliche Grundlage §16 SGB VIII

Diese Art der Hilfe richtet sich an Mütter und Väter deren Umgang mit ihrem Kind aufgrund verschiedener Faktoren und Ereignisse innerhalb oder außerhalb der Familie der Begleitung durch Dritte bedarf.

Der Begleitete Umgang ermöglicht es dem Elternteil und dem Kind eine Beziehung zueinander aufrecht zu erhalten, beziehungsweise aufzubauen, die ohne diese Hilfe nicht aufrecht erhalten werden könnte.

Der festgelegte Umgang wird durch eine Betreuungsperson begleitet, um einen konstruktiven Kontakt zwischen den Beteiligten zu ermöglichen. Für außerhalb des elterlichen Haushalts stattfindende Kontakte stehen beim Träger Leben(s)zeit gGmbH Beratungs- räume zur Verfügung.



Die persönlichen, sozialen, materiellen und infrastrukturellen Ressourcen werden berücksichtigt und genutzt, um einen bedürfnisgerechten Umgang zu ermöglichen. Aufgrund der auf Dauer angelegten Begleitung durch eine Betreuungsperson ist der Schutz des Kindeswohls während des Begleiteten Umgangs gewährleistet.

Ausgehend von der systemischen Sichtweise und der individuellen Situation des Kindes / Jugendlichen legen wir Wert auf den Erhalt und die Stärkung der gewachsenen Bindungen und Beziehungen zur Herkunftsfamilie.