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Mutter- / Vater-Kind- Unterbringung
Gesetzliche Grundlage §19 SGB VIII

Die Mutter-/ Vater-Kind-Unterbringung richtet sich an jene alleinerziehende Mütter und Väter, welche aus den unterschiedlichsten Gründen Unterstützung bei der Pflege und Versorgung ihres Kindes benötigen. Dabei sind vorrangig junge Mütter und Väter mit nicht vorhandener familiärer Anbindung im Fokus der Leistungserbringung. Sie stehen häufig mit der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder und der damit verbundenen Verantwortung alleine dar, was das Risiko von Überforderungssituationen im alltäglichen Handeln erhöht.

Im Fokus der gemeinsamen Betreuung des alleinerziehenden Elternteils und des Kindes steht die Persönlichkeitsentwicklung des oftmals jungen Elternteils.
Eine schwangere Frau kann zudem auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut und somit auf die Mutterrolle vorbereitet werden.



Die Betreuung kann darüber hinaus auch die älteren Geschwister mit einschließen, sofern die Mutter oder der Vater für diese allein sorgt.

Ziel der Betreuung ist die Förderung der Elternkompetenz zur eigenständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Elternrolle. Die emotionale und praktische Gestaltung der Mutter-/Vater-Kind-Beziehung, die Förderung der altersgemäßen Entwicklung des Kindes und die perspektivische Selbständigkeit der jungen Eltern im Zusammenleben mit ihrem Kind sind hierbei die wesendlichen Ziele der täglichen pädagogischen Arbeit. Daneben kann durch die Hilfe ebenso die gesunde körperliche, seelische und geistige Entwicklung des Kindes gefördert werden.